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XIII. Profil zu Fürstlichen Palästen
von Alfred Werner Maurer
 
Sturm berichtet von der Austheilung der Fürstlichen Palläste nach der Höhe / in unterschiedene Geschoß oder Stockwerk und empfiehlt in seiner Bauentwurfslehre: „Das allererste, welches der jenige bedencken muß, der einen Könglichen oder Fürstlichen Pallast anzugeben gedencket, sind die Geschoß des Gebäudes, wie viel er derselben machen, und was vor eine Höhe er einem jeden geben soll. Denn daraus muß die Maasse der Ordnungen, so man davon gebrauchen will, und guten Theils auch ihre Austheilung fliessen[1]Die Anzahl und die Nutzung der Hauptgeschosse richten sich nach der Bauaufgabe Residenzschloß. Es sind aber hauptsächlich drey Geschoß bey einem Pallast nöthig. Das am Boden wird gar zu keiner Fürstlichen Wohnung gebraucht, ohne in den Lust=Häusern, da sie gerne an der Erde logiren, um geraden Fusses in die Gärten zu gehen. Sondern in den Residenz=Schlössern wird dasselbige zu allerley Dienst gebrauchet[2]Dieses Konzept mit der Anordnung von drei Geschossen und die Lage der Gemächer in den Obergeschossen wurden von Stengel beachtet. Die Geschoßhöhe für die Regierungsräume im Rez-de-chaussée weniger als 12 und mehr als 17 Fuß im lichten wird die Höhe dieses Geschosses niehmals gebilliget, und soll billig allezeit durchaus gewolbet seyn[3]ist mit 18 Fuß entsprechend ausgeführt. Die Höhe der Beletage entspricht der Forderung Sturms an ein Prinzipalgeschoß ebenfalls mit 18 Fuß: Die andern beyden Principal-Geschoß, wo die Herrschafft logiret, sollen niemahl unter 16. Fuß Höhe im lichten bekommen, mögen aber wol aufs Höchste biß 20. Fuß hoch werden, was darüber ist, wüßte ich nicht zu billigen[4]Bei der lichten Raumhöhe des Mezzanin verminderte Stengel die geforderte Höhe von 16 Fuß auf 14 Fuß. Die Wahl unterschiedlicher Geschoßhöhen ist bedingt durch die vielfältige Nutzung für die Regierung, das Wohnen und die Repräsentation: Wenn man aber bedencket, daß man in einem solchen Pallast auch sehr viel Zimmer vor Bediente und zu Aufbewahrung von allerhand Sachen haben muß, dazu eine so grosse Höhe nicht erforderlich wird, da man auch so grosse Fenster nicht bedarff, hinwiderum, daß man unterschiedliche Sääle haben muß, denen die Höhe von sechszehen bis achtzehen Fuß nicht genug ist, so siehet man wie sehr vernünfftig die Italianische Gewohnheit ist, über die ordinaren Geschoß, darinn die Herrschafft logiret, allezeit noch ein niedrigers zu bauen. Da lässet sich dann mit grosser Bequemlichkeit thun, daß man die Seele so hoch als ein ordinar- und ein solches niedriges Geschoß mit einander machet[5]Der Wechsel der Geschoßhöhen von 18 Fuß auf 15 Fuß zwischen Beletage und Mezzanin steigert den Repräsentationseindruck der Fürstengemächer in der Beletage und berücksichtigt die damalige Technologie des Heizens: Ja in unsern Mitternächtigen Ländern halte ich, daß die Zimmer, so zu der ordentlichen Wohnung der Herrschaft destiniret sind, niemahls sollen über sechszehen höchstens achtzehen Fuß hoch gemachet werden, weil sie sonst nicht wohl zu erwärmen sind[6]Die Anordnung des Grand Salon im Mezzanin und die Einbeziehung des darüberliegenden Dachraumes ermöglichen die Wahl einer zweckdienlicheren, größeren Geschoßhöhe als bei den Fürstengemächern. Die Größe des Hauptsaales mit eta 38 Schuh in der Breite und 52 Schuh in der Tiefe erforderte eine zusätzliche Raumhöhe und Auslichtung, die durch die Wahl einer Geschoßhöhe von 27 Fuß und die dadurch möglichen querovalen Oberlichtern über den Festsaalfenstern erreicht wird. ( Plan VII )


[1] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718, II. Hauptstück, S. 10  
[2] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718, II. Hauptstück S. 10 
[3] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718, II. Hauptstück S. 10
[4] )  Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718, II. Hauptstück S. 10
[5] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718, II. Hauptstück S. 11
[6] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718., II. Hauptstück S. 11
 

 Ende

 
 
 
 
Pläne und Tafeln
 
Plan I
Grabungsplan des Renaissance-Schlosses mit barocken Umbauten bis 1735
zusammengetragen und gezeichnet von Erich Fissabre und Alfred Maurer
 
Plan II
Lageplan der Barockresidenz Saarbrücken 1739-1793
Rekonstruktionszeichnung : Erich Fissabre , Alfred Maurer
 
Plan III
Grabungsplan mit Souterrain des Barockschlosses 1739-1793
zusammengetragen und gezeichnet von Erich Fissabre und Alfred Maurer
 
Plan IV
Rez de chaussée des Barock-Schlosses 1739-1793
mit Eintragung des metrischen u. des Schuh-Zoll Maßstabes sowie des Moduls
Rekonstruktionszeichnung : Erich Fissabre, Alfred Maurer
 
Plan V
Beletage des Barock-Schlosses 1739-1793
mit Eintragung des barocken Bestandes
Rekonstruktionszeichnung : Erich Fissabre, Alfred Maurer
Plan VI
Mezzanin des Barock-Schlosses 1739-1793
Rekonstruktionszeichnung : Erich Fissabre, Alfred Maurer
 
Plan VII
Hauptansicht des Barock-Schlosses 1739-1793
mit Eintragung des metrischen u. des Schuh-Zoll Maßstabes sowie des Moduls
Rekonstruktionszeichnung : Erich Fissabre, Alfred Maurer
 
Tafel 1
 
Grundriss dess vornehmsten Geschoss eines Fürstlichen Schlosses auf eben den Platz als vorhergehender eingetheilet nach der Italiänischen Manier, ...
Tab. XV. aus: Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718.
Tafel 2
Grundriss einer Austheilung der Zimmer nach der Frantzösischen Art zu einem mittelmässigen Fürstlichen Schloss, ...
Tab. XIV. aus: Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718.
Tafel 3
Hauptriss zu dem Königlichen Hof nach Goldmanns Invention.
Tab. A. aus: Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718.


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